Entschuldigungmaske

Diese Entschuldigungsmaske könnt ihr von euren Eltern unterschreiben lassen und bei euren LehrerInnen abgeben. Das garantiert euch zwar nicht, dass ihr zum Streik gehen könnt, aber verbessert eure Chancen. Weitere Informationen wie ihr Fehlstunden umgehen könnt findet ihr im Artikel „Ein Recht auf Streik?“

  • vor dem Streik:
  • Sehr geehrte Frau/geehrter Herr ,

    hiermit bitte wir das Fehlen unserer Tochter / unseres Sohnes
    am Donnerstag, dem 17.11.2011, zu entschuldigen.

    Sie/Er wird an diesem Tag nicht am Unterricht teilnehmen können, weil sie/er gegen die Missstände im Bildungssystem protestieren und das Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit (Art. 8, Grundgesetz) wahrnehmen wird.
    Diese Entscheidung ist zudem auch mit dem Schulgesetz vereinbar. Dieses formuliert es als Aufgabe der Schule den Schülerinnen und Schülern Fähigkeiten zu vermitteln, um „soziale und politische Mitverantwortung durch individuelles Handeln und durch die Wahrnehmung gemeinsamer Interessen zu übernehmen und zur demokratischen Gestaltung einer gerechten und freien Gesellschaft beizutragen“(§4 Abs.5/9). Des Weiteren ist die Schule „der geistigen Freiheit und der Entfaltungsmöglichkeiten der Schülerinnen und Schüler verpflichtet“(§4 Abs.3).
    Somit muss sichergestellt sein, dass die Schüler die o.g. Grundrechte und Grundlagen der
    Demokratie zu jeder Zeit wahrnehmen und besonders ihr Schulleben bzw. explizit die
    Bildungspolitik mit ihren Mitteln gestalten können.

    Wir bitten daher darum, bei dieser besonderen Situation von einer Eintragung von Fehlstunden abzusehen.

    Mit freundlichen Grüßen,

  • Um sich in Nachhinein zu entschuldigen:
  • Sehr geehrte Frau/geehrter Herr _____________,

    hiermit bitte wir das Fehlen unserer Tochter / unseres Sohnes _____________________
    am Mittwoch, den 17.11.2011, zu entschuldigen.

    Sie/Er konnte an diesem Tag nicht am Unterricht teilnehmen, weil sie/er gegen die Missstände im Bildungssystem protestiert und das Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit (Art. 8, Grundgesetz) wahrgenommen hat.
    Diese Entscheidung ist zudem auch mit dem Schulgesetz vereinbar. Dieses formuliert es als Aufgabe der Schule den Schülerinnen und Schülern Fähigkeiten zu vermitteln, um „soziale und politische Mitverantwortung durch individuelles Handeln und durch die Wahrnehmung gemeinsamer Interessen zu übernehmen und zur demokratischen Gestaltung einer gerechten und freien Gesellschaft beizutragen“(§4 Abs.5/9). Des Weiteren ist die Schule „der geistigen Freiheit und der Entfaltungsmöglichkeiten der Schülerinnen und Schüler verpflichtet“(§4 Abs.3).
    Somit muss sichergestellt sein, dass die Schüler die o.g. Grundrechte und Grundlagen der
    Demokratie zu jeder Zeit wahrnehmen und besonders ihr Schulleben bzw. explizit die
    Bildungspolitik mit ihren Mitteln gestalten können.

    Wir bitten daher darum, bei dieser besonderen Situation von einer Eintragung von Fehlstunden abzusehen.

    Mit freundlichen Grüßen,

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