So steht es in den Büchern:
Laut Grundgesetz haben alle Bürger „das Recht, sich […] friedlich und ohne Waffen zu versammeln.“ (GG Art.9 Abs.1). Des weiteren besitzt jeder das Recht auf eine freie Meinungsäußerung (GG Art. 5 Abs.1). Die Verfassung des Landes Brandenburg sagt: „Erziehung und Bildung haben die Aufgabe, die Entwicklung der Persönlichkeit, selbstständiges Denken und Handeln, […] Anerkennung der Demokratie und Freiheit [und] den Willen zu sozialer Gerechtigkeit […] zu fördern.“ (Art. 28). Noch genauer wird das Brandenburgische Schulgesetz, welches es als Aufgabe der Schule festlegt die Schüler_innen zu Persönlichkeiten heranzubilden, die fähig sind „soziale und politische Mitverantwortung durch individuelles Handeln und durch die Wahrnehmung gemeinsamer Interessen zu übernehmen und zur demokratischen Gestaltung einer gerechten und freien Gesellschaft beizutragen“( BbgSchulG §4 Abs.5).
„Also dürfen wir streiken?“ „Nein, leider nicht.“
Grundsätzlich haben SchülerInnen trotzdem kein Recht während der Unterrichtszeit zu streiken, da die oben genannten Gesetze und Rechte sich mit der Schulpflicht überschneiden. Deshalb liegt es in der Hand der/des Schulleiters/Schulleiterin einzelne Schüler_innen von dieser Pflicht befreien zu können. Dies wird nach der versäumten Unterrichtszeit, die Zeit bis zu der nächsten Klassenarbeit o.ä. und dem Notendurchschnitt entschieden.
„Und jetzt?“
Es gibt 3 Möglichkeiten wie man trotz allem zur Demo gehen kann:
1. schnell und einfach
- Man scheißt auf den Fehltag.
2. unsicher aber ehrlich
- Man stellt einen Antrag auf eine Freistellung. Über diesen wird nach den oben genannten Kriterien entschieden. Man sollte jedoch unbedingt erklären, wieso man auf den Streik geht und dass man letztendlich auf der gleichen Seite wie die Schulleitung steht, denn auch diese sind oft nur Verwalter des Mangels. Wichtig ist, dass nicht der Eindruck entsteht, der Streik diene nur dazu mal einen Tag „blau“ zu machen. Zudem ist es sehr hilfreich, wenn eure Eltern euch bei dem Antrag unterstützen z.B. durch eine schriftliche Begründung (Bsp. siehe Aktionen: „Entschuldigungsmaske“) oder einen empörten Anruf, wenn euer Antrag abgelehnt wird.
3. sicher aber nicht erlaubt
- Man sorgt für eine Krankschreibung an dem Tag des Streiks. Diese können eure Eltern euch schreiben oder ihr selbst, wenn ihr 18 oder älter seid. Allerdings können die Lehrer einen ärztlichen Attest verlangen, wenn sie davon Wind bekommen, dass man gar nicht wirklich krank war. Deswegen kann man auch gleich zum Arzt gehen. Die Natur hat es aber leider so eingerichtet, dass wir nicht immer krank sind. Dafür gibt es hier eine „Anleitung zum krank sein“.